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Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern ab dem 01.10.2026

Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern ab dem 01.10.2026

vor 8 Stunden
Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim erinnert alle Grundstückseigentümer und -pächter daran, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt von Bäumen, Gehölzen, Sträuchern und Hecken, die an öffentliche Straßen, Gehwege, Plätze oder Wirtschaftswege angrenzen, nachzukommen.

Die erforderlichen Rückschnittarbeiten sind ab dem 01.10. vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Äste, Zweige und sonstiger Bewuchs nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und Gehwege, Straßen sowie Wirtschaftswege uneingeschränkt genutzt werden können.

Auch Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und Sichtbereiche an Einmündungen und Kreuzungen dürfen durch Bewuchs nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Rückschnittpflicht auch für Grundstücke entlang der Wirtschaftswege gilt. Gerade dort ist eine ausreichende Durchfahrtsbreite und -höhe für landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie andere berechtigte Nutzer sicherzustellen.

Die Rückschnittmaßnahmen dienen der Verkehrssicherheit, der Sichtfreiheit und der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen.

Die Ortsgemeinde bittet daher alle betroffenen Eigentümer und Pächter, ihre Grundstücksgrenzen zu überprüfen und notwendige Arbeiten zeitnah durchzuführen.

Der Rückschnitt kann auf dem Grünschnittplatz unserer Gemeinde entsorgt werden. Dieser ist zur Zeit samstags von 14.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.

Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Bitte kommen Sie Ihrer Verpflichtung eigenständig nach, um Beanstandungen und gegebenenfalls daraus entstehende weitere Maßnahmen oder Kosten zu vermeiden.

Bei rechtlichen oder ordnungsbehördlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Wöllstein.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
von Thomas Haßlinger